Stand: Februar 2023
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Gemeinschaftsverpflegung "JaCoBa" sowie die mietweise Überlassung von Gästezimmern, Seminar- und Veranstaltungsräumen, flexibelen Arbeitsplätzen sowie die Außenanlagen der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
- Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
- Angebote der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer sowie Seminar- und Veranstaltungsräumen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Gästezimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr bis 16:30 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, Blumen und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Seminar- und Gästehaus Abteilung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Serviceanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
- Die Nutzung der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH sowie deren Einrichtung ist nur in Form der vertraglich geregelten Nutzung sowie die besprochen Zugangsberechtigung und -zeiten gestattet. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH an Dritte.
III. Preise, Zahlung
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann der vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % angehoben werden.
- Die Abrechnung erfolgt in Euro (€). Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
- Das Nutzungsentgelt für die Gemeinschaftsverpflegung und/oder eines Seminarraumes mit den vereinbarten Zusatzleistungen werden mit der Auftragsbestätigung zu 25% sofort fällig. Der Restbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Werktagen durch Überweisung auf das Konto der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH zu begleichen. GLS BANK, BIC: GENODEM1GLS IBAN: DE86 4306 0967 1039 2757 00. Die Preise sind je nach Angebot oder Absprache Übernachtungs-, Raum- und Verpflegungspreise sowie Zusatzleistungen. Sie werden auch bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen fällig. Es gilt der Preis laut individuellem Angebot bzw. der Preis der übermittelten Auftragsbestätigung.
- Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich gegenüber der Betreiberin mit zu teilen.
- Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Betreiber entsprechend bekannt zu geben.
- Der Kunde ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Zahlung die jeweils für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen zur Eindämmung der Geldwäsche.
IV. Rücktritt durch den Betreiber
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Der Betreiber ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde:
- in Zahlungsschwierigkeiten gerät
- einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat
- oder gegenüber dem Kunden ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht beschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. - Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
- begründete Annahme besteht, dass die von dem:der Kund:in organisierte Aktivität sitten-, straf- oder ordnungswidrigen Charakter annimmt oder dass die Aktivitäten des:der Kund:in den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit im Cohaus Kloster Schlehdorf gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt der Betreiberin entsteht kein Anspruch des:der Kund:in auf Schadensersatz.
– Ebenso erfolgt bei Nutzungsausfall oder Terminverschiebung aufgrund eines Verschuldens des:der Kund.in keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie durch Arbeitsausfall entstehende Auslagen. Die fristlose Kündigung durch die Betreiberin entbindet den:die Kund:in nicht von der Zahlungsverpflichtung der gebuchten Leistung:en. Die ausstehenden Zahlungen sind sofort zur Zahlung fällig. - Die Betreiberin hat den:die Kund.in von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
V. Stornierung durch den Kunden
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen, beispielsweise per Mail.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gelten für eine Stornierung durch den Kund:in folgende Fristen:
- Bis 8 Tage vor geplanter Anreise: keine Stornogebühr
- Ab 7 Tage: 100% des vereinbarten Übernachtungspreises für den gebuchten Zeitraum;
3. Im Seminar- und Veranstaltungsbereich sowie der Gemeinschaftsverpflegung gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
- bis 7 Wochen vor Nutzungsbeginn: keine Gebühr. Bereits geleistete Anzahlungen werden zu 100% an den Veranstalter zurückerstattet.
- bis 6 Wochen vor Nutzungsbeginn: 25% der bestätigten Leistungen;
- 5 Wochen vor Nutzungsbeginn: 50% der bestätigten Leistungen;
- 4 Wochen vor Nutzungsbeginn: 75% der bestätigten Leistungen;
- 3 und weniger Wochen vor Nutzungsbeginn: 100% der bestätigten Leistungen;
Absatz 2 und 3 entfällt für den Fall, dass der:die Kund:in einen zahlenden Ersatznutzer stellt.
- Bei Krankheit und kurzfristigen Absagen einzelner Teilnehmer:innen einer Veranstaltung, die durch den/die Kund:in organisiert wird, gelten die obigen Storno-Bedingungen. Der/die Kund:in verpflichtet sich, den einzelnen Teilnehmer über die Rücktrittsbedingungen zu informieren, da dieses Geschäftsbedingungen auch für die individuellen Teilnehmer:innen der Veranstaltung der:des Kund:in gelten.
- Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, der Betreiberin (Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH) der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Subsidiär-Haftung des Veranstalters
Der:die Kund:in ist bei eigenenen Veranstaltungen in den Räumen der Betreiberin, bei denen Teilnehmer:innen selbstständige Leistungen (z.B. Übernachtungen) buchen, neben der angemeldeten Teilnehmer Schuldner für sämtliche der:des jeweiligen Teilnehmers in Anspruch genommene Leistungen (inkl. Verpflegung), falls dieser nicht bezahlt (die Zahlung nicht leistet). Sollte ein Seminarteilnehmer die Rechnung nicht innerhalb 14 Tage begleichen, ist der Veranstalter zur Zahlung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang an ihn verpflichtet.
VII. Haftung
- Bei Störungen oder Mängeln der vor Ort zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien wird sich das Team des Cohaus Kloster Schlehdorf sofort bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Es bestehen keine sonstigen Ansprüche. Eine Möglichkeit des Einbehalts von Zahlungen oder eine Zahlungsminderung ist deswegen nicht zulässig.
- Der Veranstalter und die Teilnehmer haften für alle Schäden (z.B. am Inventar oder Gebäude), die durch teilnehmende Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Ist nicht feststellbar, wer den Schaden verursacht hat, haftet der Veranstalter. Der Veranstalter ist verpflichtet, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern.
- Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Cohaus Kloster Schlehdorf ist Vorsatz vorzuwerfen oder er hat für eigene, grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten sowie ihrer sonstigen Erfüllungsgehilfen einzustehen oder der Schadenersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
VIII. Rückgabe Die Räumlichkeiten sind sauber und geräumt von sämtlichen beweglichen Vermögensgegenständen des:der Kund:in zu übergeben. Bei Änderungen der Bestuhlung ist vor der Rückgabe die Standard-Bestuhlung wiederherzustellen falls keine anderweitigen Absprachen bestehen.
IX. Datenerfassung
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf die Cohaus Kloster Schlehdorf die personenbezogenen Daten des:der Kund:in zum Zweck der Auftragsabwicklung unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz speichern und nutzen. Darüber hinaus dürfen die Daten zum Zweck der Information über weitere Seminarangebote gespeichert und genutzt werden, sofern hierzu der Veranstalter zuvor ausdrücklich eine Zustimmung gegeben hat. Dieser Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten kann der Veranstalter jederzeit widersprechen.
X. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.