Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Q1/2024

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  1. Geltungsbereich

    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge für die Überlassung von Seminar- und Veranstaltungsräumen und Gästezimmern sowie Küche und Außenanlagen im Cohaus Kloster Schlehdorf mit Veranstaltern zur Durchführung von Seminaren, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen oder Übernachtungsgästen in Gästezimmern. Abweichende Bestimmungen finden nur dann Anwendung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

  2. Rechtskräftiger Vertrag

    Mit verbindlicher kostenpflichtiger Bestätigung der Buchung über unsere Buchungsplattform Klink gelten die AGBs und es kommt ein gültiger Vertrag zwischen der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH und dem Veranstalter bzw. Hausgast zustande.

  3. Nutzungsentgelt und Zahlungsbedingungen

    Das Nutzungsentgelt für alle gebuchten Räume wird sofort fällig und über den Zahldienstleister der Buchungsplattform je nach hinterlegter Zahlungsmethode abgebucht. Leistungen im Rahmen von Sondervereinbarungen bedürfen gesonderter vertraglicher Vereinbarung und sind durch Überweisung auf das Konto der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH zu begleichen:
    GLS BANK, BIC: GENODEM1GLS
    IBAN: DE86 4306 0967 1039 2757 00
    Hierfür erfolgt gesonderte Rechnungsstellung.

    Die Preise werden bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen im Rahmen der im Buchungssystem hinterlegten Stornobedingungen fällig. Es gilt der Preis laut aktueller Preisliste bzw. laut Buchungssystem.

  4. Preise und Rechnungslegung

    Die Preise für die Buchung von Gästezimmern, Seminar- und Veranstaltungsräumen sind im digitalen Buchungssystem Klink zum Zeitpunkt der Buchung sichtbar und gültig. Andere Preisvereinbarungen oder Quellenangaben (z.B. frühere website oder Print-Veröffentlichungen) sind ungültig. Mit kostenpflichtiger Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung per Mail. Sondervereinbarungen in beidseitigem Einvernehmen (siehe 3.) bleiben davon unberührt.

  5. Haftung

    Bei Mängeln der vor Ort zur Verfügung gestellten Räume wird sich Cohaus Kloster Schlehdorf sofort bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Es bestehen keine sonstigen Ansprüche. Eine Möglichkeit des Einbehalts von Zahlungen oder eine Zahlungsminderung ist deswegen nicht zulässig.

    1. Der Veranstalter und die Teilnehmer haften für alle Schäden (z.B. am Inventar oder Gebäude), die durch teilnehmende Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Ist nicht feststellbar, wer den Schaden verursacht hat, haftet der Veranstalter. Der Veranstalter ist verpflichtet, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern.

    2. Ansprüche auf Schadenersatz gegen Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Cohaus Kloster Schlehdorf ist Vorsatz vorzuwerfen oder er hat für eigene, grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten sowie ihrer sonstigen Erfüllungsgehilfen einzustehen oder der Schadenersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
  6. Unterkunft

    Die Gästezimmer sind jeweils einzeln zu buchen. Ein Veranstalter kann für die Teilnehmer seiner Veranstaltung bis zu 7 Gästezimmer je nach Verfügbarkeit hinzubuchen oder durch diese selbständig buchen lassen. Daraus entsteht jeweils ein eigenes Vertragsverhältnis. Für die Verfügbarkeit von Gästezimmern während der gebuchten Veranstaltung besteht ohne eigenständige vorab-Buchung dieser Zimmer über Klink keine Gewähr. Bei Inanspruchnahme eines Gästezimmers ist der amtliche Meldeschein (liegt auf dem Zimmer und wird als pdf-Datei beim Buchungsvorgang zum Download bereitgestellt) durch den Übernachtungsgast ausgefüllt beim Check-out an der Pforte zu hinterlegen oder im Zimmer zu belassen.

  7. Rauchverbot

    Im gesamten Klostergebäude besteht Rauchverbot. Bitte achten Sie darauf, dass sich auch Ihre Gäste und Seminarteilnehmer daran halten und Zigaretten nicht vor dem Haus oder in den Gärten entsorgt werden.

  8. Rückgabe

    Die Räumlichkeiten sind sauber und geräumt von sämtlichem beweglichen Vermögen des Veranstalters zu übergeben. Bei Änderungen der Bestuhlung ist vor der Rückgabe die Standard-Bestuhlung wiederherzustellen bzw. sämtliche Stühle und Tische in das dafür vorgesehene Lager zurückzubringen und sorgfältig zu stapeln, falls keine anderweitigen Absprachen bestehen.

  9. Teilnehmerzahl

    Bei der Buchung von Veranstaltungsräumen ist die Teilnehmerzahl im Buchungssystem (Klink) anzugeben. Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist spätestens fünf Werktage vor Mietbeginn mitzuteilen.

  10. Rücktritt des Veranstalters

    Rücktritte von bestätigten Nutzungen müssen schriftlich bei Cohaus Kloster Schlehdorf eingehen.
    In Abhängigkeit der im Buchungssystem hinterlegten Fristen fallen Stornierungsgebühren an.
    Eine anteilige oder volle Rückerstattung des Mietpreises erfolgt per Überweisung nach Storno-Anfrage in Abhängigkeit der im Buchungssystem je Buchungsobjekt hinterlegten Stornofristen.
    Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der Nutzer einen zahlenden Ersatznutzer stellt.
    Bei Krankheit und kurzfristigen Absagen einzelner Teilnehmer gelten die obigen Storno-Bedingungen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den einzelnen Teilnehmer über die Rücktrittsbedingungen zu informieren, die auch für die individuellen Teilnehmer gelten.

  11. Rücktritt von Seiten des Cohaus im Kloster Schlehdorf

    Cohaus Kloster Schlehdorf ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
    höhere Gewalt oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
    begründete Annahme besteht, dass die Veranstaltung sitten-, straf- oder ordnungswidrigen Charakter annimmt, den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit im Cohaus im Kloster Schlehdorf gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt vom Cohaus im Kloster Schlehdorf entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
    Ebenso erfolgt bei Nutzungsausfall oder Terminverschiebung aufgrund Verschulden des Veranstalters keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie durch Arbeitsausfall entstehende Auslagen. Die fristlose Kündigung durch Cohaus im Kloster Schlehdorf entbindet den Veranstalter nicht von der Zahlungsverpflichtung der gebuchten Leistung. Die ausstehenden Zahlungen sind sofort zur Zahlung fällig.

  12. Datenerfassung

    Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf Cohaus Kloster Schlehdorf die personenbezogenen Daten des Veranstalters zum Zweck der Auftragsabwicklung unter Beachtung der geltenden datschenschutz-gesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Darüber hinaus dürfen die Daten zum Zweck der Information über weitere Seminarangebote gespeichert und genutzt werden, sofern hierzu der Veranstalter zuvor ausdrücklich eine Zustimmung gegeben hat. Dieser Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten kann der Veranstalter jederzeit widersprechen.

  13. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.