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Häufige Fragen

Wer hat das Projekt gestartet?

Die WOGENO München hat 2018 einen Probebetrieb im ehemaligen Kloster Schlehdorf gestartet um herauszufinden, mit welchem Konzept ein solches Haus in Zukunft genutzt werden kann. Auf einen Aufruf innerhalb der Genossenschaft folgten mutige Pioniere, die das Gebäude schrittweise erkundeten. Ein Gäste- & Seminarbetrieb wurde ins Leben gerufen, erste Mitarbeiter:innen eingestellt und das Konzept mehr und mehr geschärft. So fand sich eine Kombination aus Wohnen, Lernen und Arbeiten: Cluster-Wohnungen und Gewerberäume in Festvermietung für eine stabile Gemeinschaft an Menschen vor Ort, Fluktuation und Wechsel durch flexible Vermietung für Gäste und Veranstaltungen. Im Oktober 2019 genehmigte der Aufsichtsrat der WOGENO den Kauf des Klosters. Im November 2019 wurde die Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH gegründet und der Kaufvertrag mit den Missions-Dominikanerinnen unterzeichnet. Im September 2020 begannen die Umbauarbeiten, die ca. ein Jahr später abgeschlossen werden konnten. Die offizielle Nutzungsaufnahme erfolgte im April 2022.

Was ist Ziel oder Vision des Vorhabens?

Im Zeitraum von Februar bis April 2020 wurde basierend auf verschiedenen Vorarbeiten ein Leitbild unter dem Titel "Unser Selbstverständnis" formuliert.

Der Text findet sich auf unserer Webseite: https://cohaus-schlehdorf.de/unser-selbstverstaendnis/ Derzeit befindet sich das Team der Mitarbeiter:innen und die CoGemeinschaft im Prozess, das Selbstverständnis zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Wie ist das heutige Nutzungskonzept entstanden?

Für die Nutzung des Klosters durch die Missions-Dominikanerinnen galten besondere Regelungen, da es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Mit Übernahme durch die Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH im Auftrag der WOGENO München eG muss eine neue Nutzungsgenehmigung erteilt werden. Dies erforderte die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts. Ein Nutzungskonzept definiert für unterschiedliche Bereiche die jeweilige Nutzung. Jede Nutzung zieht unterschiedliche Anforderungen an das Gebäude, den Brandschutz und weitere Details nach sich. Das neue Nutzungskonzept für den Bauabschnitt 1 wurde in Form eines Bauantrags im Juni 2019 eingereicht und durch den Gemeinderat Schlehdorf einstimmig bestätigt. Für die Erarbeitung wurde ein Planerteam beauftragt. Gemeinsam mit CoGemeinschaft, Planern und Team wurde in einen Workshop die Grundlage für das Nutzungskonzept erarbeitet, das dann durch die Planer und Brandschützer ausformuliert wurde. Zentraler Inhalt des Konzepts ist die Zonierung der Nutzungen im Haus.

Wie gliedern sich die verschiedenen Zonen im Haus?

Das Haus gliedert sich in öffentliche und private Bereiche. Mit jedem Stockwerk, beginnend vom Eingang im Erdgeschoss (EG) wird die Nutzung immer privater. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfangsbereich sowie das Büro der hauptamtlichen Mitarbeiter. Im östlichen Nordflügel des Klosters sind Produktionsküche und Lagerflächen zu finden, die nicht öffentlich zugänglich sind. Im ersten Obergeschoss (OG I) schließen sich die Studios, die Gemeinschaftsküche und Veranstaltungsräume an. Das zweite Obergeschoss (OG II) ist vornehmlich der Gewerbenutzung gewidmet, in den hinteren Räumlichkeiten befindet sich die Cluster-Wohnung No. 2. Im zweiten Bauabschnitt folgt eine weitere Cluster-Wohnung im OG II (ehemals Krankenstation, Wohnung Nr. 1), diese Räume sind derzeit ebenfalls ausgeschrieben und sind voraussichtlich ab Mitte 2023 bezugsfertig. Alle weiteren Cluster-Wohnungen No. 3 – 6 befinden sich im Dachgeschoss (DG), das nicht öffentlich zugänglich ist.

Wieso gibt es keine Wohnungen mit mehreren Zimmern?

Wir haben uns bewusst für die Form des Cluster-Wohnens entschieden, da für diese Wohnform bereits eine ideale Gebäudestruktur vorhanden ist. Die neue Form des Cluster-Wohnens unterscheidet sich deutlich von einer klassischen, abgeschlossenen Wohnung und bringt eigene Aufgaben mit sich, wie beispielsweise das Miteinander verschiedener Parteien innerhalb eines Clusters. Wir fordern alle Bewerber:innen dazu auf, die Entscheidung für eine solche Cluster-Wohnform ebenso bewusst zu treffen.

Jeder zusätzliche Eingriff in die bauliche Struktur des Klosters hätte neben Umbaukosten auch Mehrkosten durch zusätzlich notwendige Brandschutz-Maßnahmen ausgelöst. Das würde bedeuten, dass die Mieten weiter steigen würden, um die Projektkosten zu finanzieren. So haben wir uns in der Strukturierung stark an der bisherigen Nutzung durch die Missions-Dominikanerinnen orientiert. Daher bleibt die Zimmerstruktur bestehen und es gibt keine Mehr-Zimmer-Appartements in unserem Haus.

Was ist Cluster-Wohnen?

Cluster-Wohnen bezeichnet eine Wohnform, in der jede:r Mieter:in über einen Privatraum verfügt und zusätzlich Gemeinschaftsräume in der unmittelbaren Umgebung des eigenen Privatraums nutzen kann. In unserem Fall funktioniert das so:

Jede:r Mieter:in hat einen Privatraum, diese sind zum größten Teil bei uns im Haus mit einem eigenen Bad ausgestattet. Sechs Zimmer haben kein Bad, sondern teilen sich ein Gemeinschaftsbad. Alle Zimmer eines Clusters teilen sich darüberhinaus eine Küche und je nach Raumangebot ein oder mehrere Gemeinschaftsräume. Diese Gemeinschaftsräume werden durch die Bewohner:innen des Clusters gestaltet.

Wie finanziert sich das Projekt?

Durch die Festvermietung erhalten wir das Kloster als Ort zum Leben und Arbeiten. Diese Einnahmen decken Instandhaltung und alle laufenden Gebäude- und Finanzierungskosten. Die Einnahmen aus dem Gäste- & Veranstaltungsbetrieb decken die zusätzlichen Personalkosten sowie die laufenden Kosten für die Nutzung der Gästezimmer und Veranstaltungsräume. Die grundsätzliche Finanzierung des Projekts ist durch Eigenkapital der WOGENO München eG, Privatdarlehen, Mieterdarlehen und Bankdarlehen gegeben.

Welche Rolle hat die Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH? Was ist der Bezug zur WOGENO München?

Die Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der WOGENO München eG. Geschäftsführer ist Peter Schmidt (Vorstand WOGENO München eG, Leitung operativer Betrieb). Die GmbH wurde gegründet, da die WOGENO München eG das Gebäude aufgrund des hohen Gewerbeanteils (46 % der vermietbaren Flächen) selbst nicht hätte erwerben können. Die Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten außer der Bildung von Rücklagen zum Gebäudeunterhalt und zur weiteren Sanierung. Alle Mitarbeiter:innen sind bei der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH angestellt.

Wer ist das sogenannte Team?

Der Begriff Team steht in unserem Projekt für die hauptamtlichen Mitarbeiter der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH. Hier sind derzeit 13 Personen in Voll- und Teilzeit in den unterschiedlichen Bereichen Hausmeisterei, Hauswirtschaft, Gäste- & Veranstaltungsbetrieb, CoVerpflegung JaCoBa, Hausbewirtschaftung, Büro und Buchhaltung tätig.

Welche Nachbarn gibt es rund um das Cohaus Kloster Schlehdorf?

Wir sind nicht alleine auf dem Klosterhügel. Inmitten der Klosteranlage liegt St. Tertulin, Pfarrkirche von Schlehdorf. Das Kirchengebäude selbst gehört dem Freistaat Bayern und wird vom Staatlichen Bauamt Weilheim betreut. Nach achtjähriger Sanierung wurde die Kirche St. Tertulin im Oktober 2021 wiedereröffnet, hier finden nun wieder Gottesdienste und kirchliche Feiern statt. Außerdem nutzt die Pfarrei separate Räumlichkeiten im Kloster für eigene Veranstaltungen. Im Westflügel befindet sich die Erzbischöfliche Realschule St. Immaculata Schlehdorf in Trägerschaft der Erzdiözese München-Freising. Die Schule war früher in Trägerschaft durch den Orden und wurde 2004 übergeben. Wir sind Vermieter der Schule und haben ein großes Interesse daran, dass die Schule weiterhin bestehen bleibt.

Wie viele Leute wohnen und arbeiten bereits im Cohaus Kloster Schlehdorf?

Derzeit sind ungefähr 40 Zimmer zur Wohnnutzung fest vergeben. Da eine offizielle Nutzung als Erstwohnsitz erst seit April 2022 möglich ist, besteht die Gemeinschaft noch zu großen Teilen aus Teilzeitnutzer:innen. Prinzipiell streben wir einen hohen Anteil an Vollzeitnutzer:innen an, damit sich eine feste Gemeinschaft bilden kann. Zusätzlich dazu sind mehr als die Hälfte der Gewerberäume vergeben, gleichermaßen an Menschen, die im Haus leben und Menschen aus der Region. Stand heute bewegt sich die CoGemeinschaft zwischen 50 - 70 Personen.

Bewerbung

Kann ich mich nur als WOGENO Mitglied bewerben?

Für die Bewerbung ist die WOGENO Mitgliedschaft keine Voraussetzung. Wer ein Zimmer für die Wohnnutzung durch den Vergabeausschuss zugeteilt bekommt, muss Mitglied der WOGENO werden. In diesem Fall erhält die ausgewählte Person ausnahmsweise die Möglichkeit, bei der WOGENO trotz Aufnahmestopp Mitglied zu werden. Die Kosten hierfür betragen 100 € Aufnahmegebühr und drei Pflichtanteile á 500 Euro, die bei Austritt erstattet werden.

Gibt es eine Bewerbungsfrist? Wann kann ich mich bewerben?

Derzeit sind Zimmer ausgeschrieben und eine Bewerbung ist zum 15.7. und 1.9. möglich.

Nach welchen Kriterien werden die Bewerbungen bewertet? Wie sind diese entstanden?

Für die Vergabe gibt es gleichberechtigte Kriterien, diese wurden gemeinsam mit der Hausgemeinschaft entwickelt und in November 2019 von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen:

  • Reflexion der Werte und Formulierungen im Selbstverständnis (unter Berücksichtigung der WOGENO-Werte sozial, ökologisch, selbstverwaltet)
  • Grundhaltung zum Thema Teilen: gemeinsame Nutzungsbereiche, Zimmer, Mobilität, Gebrauchsgegenstände
  • Dringlichkeit: akuter Wohnbedarf
  • Angemessener Flächenbedarf: Entspricht die Bewerbung der zugewiesenen Personenzahl des jeweiligen Zimmers?
  • Regionalbezug: Arbeit, (Wahl-)Verwandte, Vereine, geringer Pendel-Aufwand
  • Zusammensetzung der Hausgemeinschaft (u.a. Alter, Lebensstil, Haushaltsform, Dauer des geplanten Aufenthalts)
Wie setzt sich der Vergabeausschuss zusammen?

Der Vergabeausschuss setzt sich aus diesen Vertreter:innen zusammen:

  • Geschäftsführung als Vertretung des WOGENO Vorstands
  • Vertretung des WOGENO Aufsichtsrates
  • Vertretung der WOGENO Mitgliedschaft
  • Vertretung der Hausgemeinschaft
Wie trifft der Vergabeausschuss Entscheidungen?

Der Vergabeausschuss bewertet die verschiedenen Kriterien und gewichtet diese entsprechend den vorliegenden Bewerbungen. Im Normalfall werden Entscheidungen im Vergabeausschuss im Konsens getroffen. Das bedeutet, dass so lange diskutiert wird, bis sich eine Lösung abzeichnet, die von den Anwesenden gemeinsam vertreten werden kann.

Der Vergabeausschuss erstellt ein Vergabeprotokoll in der folgenden Form:

Zimmer Z

  • Person A
  • Person B
  • Person C

Somit ist die Reihenfolge der Vergabe festgelegt. Nimmt Person A die Zuteilung nicht wahr, so rückt Person B nach usw.

Wieso sind einzelne Zimmer für eine Mindest-Haushaltsgröße ausgeschrieben?

Bei Zimmern mit mehr als 25 Quadratmetern wurde festgelegt, dass diese von mindestens zwei Personen gemeinsam genutzt werden sollen. Das bedeutet, dass auch in der Bewerbung ein entsprechender Haushalt von mindestens zwei Personen angegeben werden muss. Wir möchten damit sicherstellen, dass die größeren Räume im Haus auch von mehreren Personen genutzt werden und eine angemessene Ausnutzung der Fläche gegeben ist.

Mieten

Wie setzen sich die Mieten zusammen?

Jede:r Nutzer:in darf drei Bereiche im Haus nutzen:

  • Privatfläche (bezieht sich auf das jeweilige Zimmer und wird in qm gemessen)
  • Cluster-Gemeinschaftsfläche (bezieht sich auf die jeweiligen Gemeinschaftsflächen, also Zimmer und Flure im Cluster und wird in qm gemessen und anteilig auf die Parteien verteilt)
  • Gemeinschaftsfläche im Haus (bezieht sich auf die allgemeinen Gemeinschaftsflächen, also beispielsweise Gemeinschaftsküche OG I und wird anteilig im qm gemessen)
  • Nebenflächen (Treppenhäuser, Flure außerhalb der Wohnungen, Lagerflächen im EG etc., sind nicht Bestandteil der Mietberechnung)

Dementsprechend setzt sich die Miete aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Mietbeitrag für die Privatfläche
  • Mietbeitrag für die anteilige Cluster-Gemeinschaftsfläche
  • Mietbeitrag für die anteilige Gemeinschaftsfläche

Je nach Größe der Zimmer und Größe der Gemeinschaftsräume ergeben sich somit verschiedene Niveaus in den Mietpreisen. Bei den teureren Cluster-Zimmern schlagen hier vor allem die großzügigen Gemeinschaftsflächen zu Buche.

Die Mietpreise sind kein Ausgleich für Anwesenheit im Monat, Engagement, Dauer der Beteiligung am Projekt oder Bedürftigkeit. Ein solcher Ausgleich kann im Rahmen der Solidargemeinschaft im Haus stattfinden, durch Selbsthilfe, Miteinander und Vereinbarungen in den Clustern. Da wir keine Förderung für dieses Vorhaben bekommen, ist geförderter Wohn- und Gewerberaum derzeit nicht realisierbar.

Wie ist der Mietpreis im Vergleich zur Region?

Für die Region Schlehdorf - Kochel gibt es keinen Mietspiegel, daher ist ein unmittelbarer Vergleich nicht möglich. Die Nettokaltmiete pro qm ist geringfügig höher als im Umkreis:

  • zw. 8,50 - 9,50 € für die Privatflächen Wohnen im DG
  • 10,50 € für die Privatflächen Wohnen im OG II
  • 11,00 € für die Gewerberäume OG I und II
  • 13,00 € für die Privatflächen Wohnen im Cluster 1 (Neubaustandard)

Hier ist zu betonen, dass die Besonderheit des Projekts darin liegt, dass eben keine eigene Wohnung angemietet wird, sondern ein eigener Privatraum zusammen mit dem Nutzungsrecht für vielfältigste Gemeinschaftsflächen. Daher ist ein Vergleich beispielsweise mit einem Zwei-Zimmer-Appartement in Schlehdorf schwierig, denn dieses Appartement verfügt sicherlich nicht über direkten Zugang zum Kloster- und Rosengarten und zu großzügigen Gemeinschaftsflächen. Die höhere Miete begründet sich auch in den Unterhaltskosten für ein denkmalgeschütztes Gebäude, dies macht sich auch insbesondere bei den Betriebskosten bemerkbar.

Bleiben die Mieten, wie sie sind?

Zunächst ist keine Erhöhung der Mieten geplant. Wenn sich abzeichnet, dass sich das Projekt aufgrund nicht absehbarer Mehrkosten auf Dauer nicht finanzieren lässt, dann ist eine Mieterhöhung möglich.

Wie sehen die Mietverträge aus? Welche Kündigungsfristen gibt es?

Die Wohnmietverträge sind an genossenschaftliche Mietverträge angelehnt und sind unbefristet. Gewerbemietverträge werden befristet vergeben, die Verhandlung der Fristen passiert hier im individuellen Gespräch nach der Vergabe.

Welche Änderungen kann ich an meinem Zimmer vornehmen?

Alle möglichen Änderungen werden im Mietvertrag festgehalten. Diese beinhalten die üblichen Schönheitsreparaturen wie Anstriche. Bauliche Änderungen und größere Einbauten sind nur in Rücksprache mit dem Vermieter möglich. In einigen Zimmern sind die baulichen Möglichkeiten durch Denkmal- und Brandschutz eingeschränkt.

Ich möchte mir mein Zimmer teilen. Ist das möglich? Kann ich mein Zimmer untervermieten?

Wir begrüßen es, wenn Zimmer geteilt werden. Wir sprechen dann von CoSharing, weil die Ressource Zimmer mehreren Personen zur Verfügung steht. Jede Person mit der Absicht, das Zimmer mehr als 4 Monate im Sinne des CoSharings zu nutzen, muss ebenfalls eine Bewerbung einreichen. Das Zimmer darf nicht im Sinne einer AirBnB Nutzung fremden Menschen zur Verfügung gestellt werden, da in diesem Fall auch die Cluster-Gemeinschaftsflächen davon betroffen sind. Alle Untermietverträge sind vom Vermieter zu genehmigen.

Darf ich meinen Hund/ meine Katze/ meine Maus mitbringen?

Wie in anderen Häusern der WOGENO wird im Mietvertrag geregelt, dass keine größeren Tiere im Haus erlaubt sind. Die CoGemeinschaft hat sich darauf verständigt, dass zwei Hunde von bestehenden Nutzer:innen geduldet werden. Weitere Hunde oder Katzen sind nicht erlaubt. Innerhalb des eigenen Zimmers ist es möglich, Kleintiere zu halten, sofern sich diese nur im eigenen Zimmer aufhalten.

Betriebskosten, Selbsthilfe und Hauswirtschaft

Wie funktioniert die Abrechnung der Betriebskosten?

Es ist nicht möglich, dass die Betriebskosten abhängig vom Verbrauch der einzelnen Zimmer abgerechnet werden können. Aufgrund der langen Historie sind Leitungen weitverzweigt, ein Einbau von einzelnen Zählern ist unwirtschaftlich. Daher werden die Betriebskosten pauschal abgerechnet. Stellt sich heraus, dass die Pauschalen die angefallenen Kosten nicht decken, so ist eine Erhöhung der Pauschale möglich. Die Pauschale deckt folgende Betriebskosten ab:

  • Heizung & Warmwasser
  • Strom
  • Wasser
  • Aufzugswartung, TÜV
  • Müllgebühren
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuer und weitere Abgaben
  • Außenanlagen
  • Wartung der technischen Anlagen (beispielsweise Sicherheitsbeleuchtung und Brandmeldeanlage)
  • Personalkosten für Hausmeistertätigkeiten und Reinigung der allgemeinen Flächen (nicht innerhalb der Cluster)
  • Internet und Gebäude-IT
  • Selbsthilfe (Arbeiten der CoGemeinschaft, die auf alle umgelegt werden)

Die Betriebskosten werden quadratmeteranteilig aufgeteilt, ähnlich zu den Mieten für die Bereiche:

  • Privatfläche
  • Cluster-Gemeinschaftsfläche
  • Gemeinschaftsfläche im Haus
  • Nebenflächen
Was steckt hinter dem Begriff der Selbsthilfe?

Unter dem Begriff Selbsthilfe werden alle von den Bewohner:innen selbst ausgeführten Arbeiten bezeichnet, welche unter die Betriebskostenverordnung fallen. Ziel ist die Einsparung von Betriebskosten für die Bewohner:innen, sowie Bildung von Gemeinschaft und Steigerung des Verantwortungsgefühls für das Haus. Die Selbsthilfe ist ein Instrument der Selbstverwaltung; die Entscheidung und Verteilung von möglichen Tätigkeiten und deren Umfang erfolgt auf der Hausversammlung: z.B. Reinigung des Treppenhauses, Winterdienst, Betreuung der Aufzugsanlagen und vieles mehr. Die Entscheidung über die Verrechnung und deren Höhe obliegt der CoGemeinschaft. Die Tätigkeiten werden einmal im Jahr festgelegt und anschließend für die Höhe der Betriebskostenpauschale berücksichtigt.

(entnommen aus dem Papier zum WOGENO Haus, erarbeitet im Organisationsentwicklungsprozess 2019)

Wie kann ich meine Wäsche im Haus waschen?

Es gibt einen gemeinsamen Waschkeller, dort befinden sich gemeinsam genutzte Waschmaschinen. Außerdem haben einzelne Cluster gemeinsame Maschinen angeschafft und innerhalb der Gemeinschaftsflächen aufgestellt.

Wie funktioniert Internet, Telefonie und Fernsehen im Haus?

Es gibt nicht die Möglichkeit, einen eigenen Internet- oder Telefonvertrag abzuschließen. Im gesamten Haus ist W-LAN verfügbar, in einzelnen Räumen in Rücksprache auch LAN. Telefonverbindungen können über W-LAN-Telefonie und VoIP hergestellt werden, genauso ist Fernsehen über die Internetverbindung möglich. Die Kosten für den gemeinschaftlichen Anschluss und die Wartungskosten für die Netzwerkanlage werden über die Betriebskosten finanziert.

Mieterdarlehen

Warum gibt es ein Mieterdarlehen?

Da es sich um ein genossenschaftliches Projekt handelt, beteiligen sich die Mieter:innen an der Finanzierung des Gesamtvorhabens. Bei einem genossenschaftlichen Neubau der WOGENO in München würde dies über sogenannte "nutzungsbezogene Pflichtanteile" stattfinden. Da die Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH im Auftrag der WOGENO das Projekt durchführt, gibt es statt der nutzungsbezogenen Pflichtanteile sogenannte Mieterdarlehen. Diese betragen im Durchschnitt ca. 10.000 € pro Nutzungseinheit und werden pro qm berechnet. Im Cluster 1 sind die Mieterdarlehen entsprechend höher, da es sich um eine Wohnung im Neubaustandard handelt. Genauso wie bei nutzungsbezogenen Pflichtanteilen der WOGENO gibt es keine Sicherheit für das Darlehen.

Wie funktioniert das mit dem Mieterdarlehen?

Das Mieterdarlehen wird in der angegebenen Höhe bei Vertragsabschluss eingezahlt. Ab Einzahlung wird das Darlehen mit 0,1 % Zinsen verzinst. Bei Auszug wird das Mieterdarlehen inklusive der erwirtschafteten Zinsen ausbezahlt.

Ich kann das Mieterdarlehen nicht einzahlen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Wir können in wenigen Einzelfällen auf die Einzahlung des Mieterdarlehens verzichten. In diesen Fällen wird das fehlende Darlehen durch eine erhöhte Miete ausgeglichen. Diese erhöhte Miete wird nach Auszug im Gegensatz zum Mieterdarlehen nicht ausgezahlt.

Kurzes Rechenbeispiel: Kann ein Mieterdarlehen von 10.000 € nicht einbezahlt werden, so berechnet sich die erhöhte Miete durch einen Zinssatz von 2,0 %. In diesem Beispiel würde sich die Miete um 31 € im Monat erhöhen. Das bedeutet, dass für die Person über einen Zeitraum von 5 Jahren Mehrkosten von 1850 € im Vergleich zum normalen Mietpreis entstehen. Diese Mehrkosten werden im Gegensatz zum Mieterdarlehen nicht bei Auszug rückerstattet.

Ob eine erhöhte Miete anstatt eines Mieterdarlehens möglich ist, entscheidet die Geschäftsführung im Einzelfall. Eine Bewerbung ist also möglich, allerdings ist nicht garantiert, dass die Zahlung des Mieterdarlehens durch eine höhere Miete ausgesetzt werden kann.

Ich möchte ausziehen, bekomme ich das Mieterdarlehen zurück?

Bei Auszug wird das Mieterdarlehen zur üblichen Kündigungsfrist inkl. der erwirtschafteten 0,1 % Zinsen seit Einzahlung ausgezahlt.

Cluster und Gemeinschaftsräume

Wer trägt die Kosten für die Ausstattung der Cluster-Gemeinschaftsräume, inbesondere der Clusterküchen?

Die Clusterküchen werden soweit vorbereitet, dass entsprechende Anschlüsse für Spüle, Spülmaschine, Herd und Elektrogeräte zur Verfügung stehen. Außerdem erhalten die zukünftigen Cluster-Küchen einen neuen Linoleumboden, soweit noch nicht vorhanden.

Für die Ausstattung der Küchen selbst (also Küchenmöbel und -geräte) sind die Cluster-Bewohner:innen selbst verantwortlich. Genauso liegt die Ausstattung der Cluster-Gemeinschaftsräume in der Verantwortung der jeweiligen Cluster-Bewohner:innen.

In allen Clustern bis auf Cluster 1 ist bereits eine gemeinschaftlich angeschaffte Küche vorhanden.

Wer darf die Cluster-Gemeinschaftsflächen nutzen?

Die jeweiligen Cluster-Gemeinschaftsflächen sind den jeweiligen Bewohner:innen des Clusters vorbehalten. Daher liegt auch die Zuständigkeit für Gestaltung und Reinigung bei den Bewohner:innen. Selbstverständlich ist es möglich, das Bewohner:innen Besucher:innen empfangen können. Damit ist es möglich, dass sich Cluster-Bewohner:innen gegenseitig in den jeweiligen Gemeinschaftsräumen besuchen.

Sind die Flure Bestandteil der Cluster-Wohnung? Wie können diese genutzt werden?

Die Flure sind Bestandteil der Cluster-Wohnungen. Allerdings werden diese aufgrund der Besonderheit des Gebäudes mit Brandmeldern überwacht. Außerdem sind diese Fluchtweg für die verschiedenen Zimmer des Clusters und können daher nur eingeschränkt gestaltet werden. Beispielsweise muss ein entsprechender Fluchtwegkorridor frei bleiben, übrige Flächen außerhalb dieses Fluchtwegkorridors könnten beispielsweise für eine Sitzecke o.Ä. genutzt werden. Diese Regeln gelten nicht für die Flure vor den Gewerberäumen.

Welche allgemeinen Gemeinschaftsräume gibt es?

Die Gemeinschaftsküche im OG I und die Bauernstube können durch Wohn- & Gewerbenutzer:innen als Gemeischaftsräume genutzt werden. Diese Räumlichkeiten werden auch weiterhin von Gästen des Hauses mitgenutzt und sind damit ein Ort der Begegnung zwischen der CoGemeinschaft und Gästen.

Rund ums Thema Gewerbe

Beinhalten die Preise für die Gewerberäume bereits Umsatzsteuer?

Ja, alle Preise sind inkl. 19 % Umsatzsteuer, diese wird unabhängig von der Rechtsform des:der Nutzer:in erhoben.

Welche Gemeinschaftsräume kann ich als Gewerbemieter:in nutzen?

Die Gewerbemieter:innen dürfen die allgemeinen Gemeinschaftsräume (Gemeinschaftsküche und Nebenräume) nutzen.

Was ist mit den Fluren vor dem Gewerberäumen? Können diese mitgenutzt werden?

Die Flure vor den Gewerberäumen sind nicht Mietgegenstand. Die Flure müssen als Fluchtweg freibleiben. Brandschutzbestimmungen regeln die Möglichkeiten, wie dieser Flur genutzt werden kann. Dazu ist immer eine Rücksprache mit dem Team notwendig.

Welche Form von Gewerbe ist erlaubt? Gibt es Einschränkungen?

Uns sind Kunst, Kultur- & Kreativwirtschaft, gemeinwohlorientiertes und enkeltaugliches Wirtschaften, Nachhaltigkeit, Ökologie und Bildung gleichermaßen wichtig. Daher streben wir eine bunte Mischung verschiedener Gewerbe an, um ein interdisziplinäres Arbeiten im Kloster zu ermöglichen. Als einzelne Einschränkung ist Gewerbe nicht erlaubt, das Lärm und Dreck produziert. Beispielsweise wäre eine Holzschnitzerei denkbar, eine Schreinerei mit großen Geräten ist nicht möglich.

Wieso werden alle Gewerberäume mit Umsatzsteuer vermietet, unabhängig von der Rechtsform des Mieters?

Wir werden oftmals gefragt, wieso wir auf die Gewerberäume 19 % Umsatzsteuer erheben. In diesem Zusammenhang wird oftmals auf §4 Nr. 12 a UStG verwiesen. In diesem Paragraphen ist geregelt, dass Vermietungen grundsätzlich steuerfrei erfolgt. Auf die Steuerbefreiung gemäß §4 Nr. 12 a UStG kann man als Vermieter gemäß §9 Abs. 1 UStG* verzichten, wenn der Mieter ein Unternehmer ist der für sein Unternehmen mietet. Die Voraussetzung des §9 Abs. 2 UStG müssen wir als Kloster nicht erfüllen, da dieser Paragraph gemäß §27 Abs.2 UStG nicht anzuwenden ist, für Gebäude die vor 1985 fertig gestellt wurden. Um die Vorteile des Vorsteuerabzugs zu nutzen, vermieten wir daher an Unternehmer, die für ihr Unternehmen mieten, mit Umsatzsteuer.

Ich möchte einen anderen Boden als bisher in meinem Zimmer. Was kann ich tun?

Die Zimmer (Wohnen + Gewerbe) werden im aktuellen Zustand vermietet. Nach Rücksprache kann der bisherige Boden im Zimmer durch einen neuen Holzboden ausgetauscht werden. Dazu gibt es einen einheitlichen Holzboden, der im gesamten Haus verlegt wird (Eiche Stabparkett). Falls also ein Holzboden gewünscht ist, dann müssen die Kosten dafür durch durch den Mieter übernommen werden. Dies ist auf zwei Arten möglich. Entweder werden die Mehrkosten bei Einzug bezahlt oder es erfolgt eine entsprechende Mieterhöhung.

Gibt es vergünstigte Gewerberäume? Wie werden diese vergeben?

Um eine gute Mischung zwischen verschiedenen Gewerbenutzungen zu ermöglichen, werden die Gewerberäume S1 - S3 im OG I zu einer ermäßigten Miete ausgeschrieben. Uns sind Kunst, Kultur- & Kreativwirtschaft, gemeinwohlorientiertes und enkeltaugliches Wirtschaften, Nachhaltigkeit, Ökologie und Bildung gleichermaßen wichtig.

Derzeit ist einer dieser Räume frei, eine Bewerbung ist möglich. Teil der Bewerbung ist eine Begründung, wieso ein ermäßigter Gewerberaum für das eigene Vorhaben notwendig ist.

Welche Kündigungsfristen gelten für die Gewerberäume?

Wir vereinbaren die Kündigungsfristen individuell mit den Gewerbe-Nutzer:innen. Hier sind Fristen zwischen einer monatlichen Kündbarkeit und einer mehrjährigen Laufzeit denkbar.

Hausgemeinschaft

Wer ist die CoGemeinschaft?

Zur CoGemeinschaft gehören alle Personen, die eine Nutzungsvereinbarung mit der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH haben. Damit umfasst die CoGemeinschaft alle Wohn- und Gewerbe-Nutzer:innen. Darüber hinaus gibt es Freunde des Klosters, die keinen festen Vertrag haben, aber sich immer wieder an verschiedenen Aktionen wie einem Ramadama beteiligen.

Wie sieht es mit der Partizipation aus? Muss ich mitgestalten?

Das gesamte Vorhaben lebt von der Mitgestaltung der Menschen, die im Haus wohnen, lernen und arbeiten. Es gibt keine fixe Stundenanzahl für Gemeinschaftsarbeit, die eingebracht werden muss, wie es in anderen Wohnprojekten der Fall ist. Zu betonen ist, dass die Partizipation Grenzen hat. Einige Entscheidungen werden von der Geschäftsführung der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH alleine getroffen (beispielsweise bei wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen), einige Entscheidungen können unter Beratung oder Mitsprache der CoGemeinschaft getroffen werden. Andere Bereiche liegen wiederum innerhalb der Selbstverwaltung der Bewohner:innen. Diese Unterscheidung ist immer zu klären, bevor eine Initiative oder ein Projekt gestartet wird. Je nach Einordnung steht dafür auch ein Budget der Cohaus Kloster Schlehdorf GmbH zur Verfügung oder nicht. Wir freuen uns über alle, die sich mit uns gemeinsam auf den Weg machen, die Freiräume zu entdecken und zu gestalten.

Wie werden Entscheidungen innerhalb der CoGemeinschaft getroffen?

Für die unterschiedlichen Ebenen gibt es unterschiedliche Entscheidungsverfahren. Jeder Cluster regelt die Beschlussfassung über interne Fragen selbst. Die gewählten Cluster-Vertretungen kommen im KlosterRat zusammen, um über Themen zu beraten, die das gesamte Haus betreffen. Die von der gesamten CoGemeinschaft gewählte CoVertretung ist erster Ansprechpartner für das Team und koordiniert verschiedene Prozesse. In Arbeitskreisen werden parallel verschiedene Themen bearbeitet. Von Abstimmungen mit einfacher Mehrheit, Stimmungsbildern bis zu komplexen Verfahren im Systemischen Konsensieren werden unterschiedliche Methoden eingesetzt.

Gibt es ein Plenum, wo sich die gesamte CoGemeinschaft trifft?

Im Wechsel findet monatlich eine CoVersammlung oder eine sogenannte CoZeit statt. In der CoVersammlung berät die CoGemeinschaft über verschiedene Themen, in Zeiten von Corona auch teilweise über Videokonferenzen. Die CoZeit wird im Wechsel von einem Cluster gestaltet und ermöglicht, dass die CoGemeinschaft informell zusammenkommt.